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  1. Weitere Informationen zu Tests

    Aufgrund der vielen Nachfragen haben wir hier noch einmal alle uns vorliegenden Informationen bezüglich der Tests außerhalb der Schule zusammengefasst.

    • Um einen Test in der Schule zu umgehen, muss sowohl ein entsprechender Widerspruch als auch ein negatives Ergebnis eines Tests vorliegen (nicht älter als 48 Stunden).
    • Dieser muss von einer anerkannten Teststelle durchgeführt werden, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes. (siehe auch hier)
    • Teststellen können beispielsweise Arztpraxen oder Apotheken sein, aber auch private oder kommunale Testzentren. Sie werden von den Kreisen und kreisfreien Städten beauftragt und müssen dafür festgelegte Mindeststandards (geschultes Personal, geeignete Räume, sichere Testabläufe) erfüllen. (Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales).

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  2. Schulen gehen wieder in den Wechselunterricht

    Ab Montag, den 19. April, findet auch an der GGS Lennéstraße wieder Wechselunterricht statt. Es gelten die Stundenpläne, welche auch vor den Ferien galten.
    Anmeldungen zur Notbetreuung von vor den Ferien behalten ihre Gültigkeit. Weiterer Betreuungsbedarf kann den Klassenlehrerinnen bis morgen, Freitag den 16.04.2021, 10.00h gemeldet werden. Nachmeldungen in der nächsten Woche sind nicht möglich.

    An dieser Stelle möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die Notbetreuung nur in Ausnahmen in Anspruch genommen werden soll um auch die Betreuungsgruppen so klein wie möglich zu halten. 

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  3. Wichtiger Nachtrag zu Testverfahrensweisen

    Sollte ein Kind nicht an den Testungen in der Schule teilnehmen, müssen sowohl der Widerspruch der Erziehungsberechtigten, als auch aktuelle Testergebnisse der Schule zu Unterrichtsbeginn in schriftlicher Form (nicht Email, SMS o.ä.) vorliegen.

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  4. Weitere Verfahrensweisen bezüglich der Testungen

    Wie bereits mitgeteilt, dürfen Schüler und Schülerinnen nur am Unterricht/ der Betreuung teilnehmen, wenn diese zwei mal in der Woche an den in der Schule stattfindenden Testungen teilnehmen.

    Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, darf Ihr Kind nicht am Unterricht/ der Betreuung teilnehmen.

    Wenn Sie die Testungen selbst organisieren möchten (Testzentrum mit entsprechender Bescheinigung) ist es zwingend notwendig, der Schule dieses Widerspruchsformular zukommen zu lassen (per Mail an die Klassenlehrerin).

    An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass zu Unterrichtsbeginn eine Testbescheinigung nicht älter als 48 Stunden sein dürfen.

    Häusliche Selbsttests dürfen von uns leider nicht akzeptiert werden.

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  5. Selbsttestungen am Dienstag und Donnerstag – Auswirkungen auf Distanzunterricht

    Da die Selbsttests in der Schule bisher nur durch Lehrerinnen und Lehrer beaufsichtigt werden dürfen, wird dies Auswirkungen auf den Distanzunterricht haben. Am Dienstag und Donnerstag dieser Woche werden somit Vormittags keine oder nur wenige Videokonferenzen stattfinden, da die Schüler und Schülerinnen in der Notbetreuung getestet werden müssen und dies durch das Lehrpersonal geschieht.

    Grundsätzlich gilt ab voraussichtlich 19.04.2021

    • Schülerinnen und Schüler testen sich zweimal in der Woche in der Schule selbst.
    • Die Erst- und Viertklässler testen sich montags und mittwochs, die Zweit- und Drittklässler dienstags und donnerstags.
    • Wenn ein Kind sich nicht testen soll, darf dieses nicht in die Schule kommen, es sei denn es kann einen negativen Test (Testzentrum) vorweisen, welcher nicht älter als 48 Stunden ist. 
    • Es wird keine Nachtests geben. Verpasst ein Kind den Test (Krankheit, Verspätung etc.) wird es keine Nachtestung in der Schule geben. Die Schülerin oder der Schüler muss dann bis zum nächsten Test in der Schule zu Hause bleiben oder ebenfalls einen negativen Test (Testzentrum) nachweisen.

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