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  1. (VERALTET!) Neuer Schulrhythmus erst ab 17.05.2021

    Da bisher noch keine detaillierten Absprachen mit dem zuständigen Labor stattgefunden haben, ist laut Ministerium für Schule und Bildung davon auszugehen, dass einige Düsseldorfer Schulen erst am 17.05.2021 mit der Durchführung der neuen Tests beginnen werden.

    Somit stellen wir auch erst zu diesem Zeitpunkt auf den neuen Schulrhythmus um. Am 10., 11. und 12. Mai gilt also der bisherige Stundenplan. Anmeldungen für die Betreuung bleiben für diese drei Tage bestehen.

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  2. VERSCHOBEN: “Lolli-Tests” ab dem 10.05.2021

    Ab dem 10.05.2021 werden in der Schule zweimal in der Woche “Lolli-Tests” durchgeführt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in Kürze, das Ministerium für Schule und Bildung wird diese zur Verfügung stellen. Dies bedarf einer grundsätzlichen Umstellung des gewohnten Schulrhythmus (siehe unten).
    Weiterhin gilt: Wer an schulischen Tests nicht teilnimmt, darf die Schule nicht betreten oder muss einen schriftlichen Widerspruch und einen negativen Coronatest eines anerkannten Testzentrums nachweisen, welcher am Schulbesuchstag nicht älter als 48 Stunden ist. Soll Ihr Kind doch an Testungen teilnehmen, obwohl der Schule ein Widerspruch vorliegt, muss auch dies schriftlich erklärt werden.

    Eine Nachtestung bei Verspätungen etc. kann weiterhin nicht geleistet werden. Verspätete Schüler und Schülerinnen gelten somit als nicht getestet und müssen wieder nach Hause gehen.

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  3. VERSCHOBEN: Schulrhythmus ab dem 10.05.2021


    Um die zukünftigen Testverfahren besser koordienieren zu können, hat das Ministerium für Schule und Bildung verfügt den Schulrhythmus grundsätzlich umzustellen. Das vorgegebene System sieht einen täglichen Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht vor (HIER SPÄTER KALENDERLINK). Welcher Gruppe Ihr Kind angehört, wird bis zum Ende der Woche über die Klassenlehrerinnen mitgeteilt. Auch werden diese wieder die Abfrage für die anschließende OGS-Betreuung (Präsenztage) und der Notbetreuung (Distanzlerntage) durchführen. 
    Im Sinne des Infektionsschutzes weisen wir abermals darauf hin, dass ein Betreuungsangebot nur in Anspruch zu nehmen ist, wenn eine Betreuung außerhalb der Schule nicht gewährleistet werden kann.

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  4. Distanzunterricht per Videokonferenz

    Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle und notwendiger Umstrukturierungen in der Präsenzpflicht für Lehrkräfte, kommt es in dieser Woche zu einer Reduzierung der Videokonferenzen. Die Organisation des Unterrichtes für die nächste Woche werden wir kurzfristig kommunizieren.

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  5. Unterricht findet statt

    Der Unterricht an der GGS Lennéstraße findet bis auf Weiteres statt. Sollte es auf Basis des Infektionsschutzgesetzes zu einer Schulschließung kommen, werden wir dies an dieser Stelle zeitnah kommunizieren.

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