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  1. Testbescheinigungen

    Ab sofort ist es nicht mehr notwendig, Testbescheinigungen für die Schülerinnen und Schüler anzufordern, “denn schulpflichtige Kinder […] mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen”. (CoronaSchVO – gültig ab 20.August 2021)

    Schülerausweise können im Sekretariat beantragt werden. Hierzu benötigen Sie lediglich ein Passfoto Ihres Kindes, welches sie ihm in einem Briefumschlag mit Namen und dem Betreff “Schülerausweis” mit zur Schule geben.

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  2. Infoabend – Tag der offenen Tür – Hospitationen

    Das Anmeldetool für den Informationsabend am 13.09.2021 werden wir am Ende der nächsten Woche an dieser Stelle freischalten. Ob die Unterrichtshospitationen und der Tag der offenen Tür wie geplant stattfinden können, werden wir ebenfalls in Kürze hier bekannt geben. Sollten die Hospitationen stattfinden können, wird auch hier eine vorherige Online-Anmeldung notwendig sein.

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  3. Infos zum Unterricht ab dem 18.08.2021

    Liebe Schüler und Schülerinnen, liebe Eltern,
    wir freuen uns, Euch am Mittwoch wiederzusehen. Bitte denkt daran, dass der Unterricht am Mittwoch um 11.45h endet, die Ganztagsbetreuung anschließend findet wie gewohnt statt. Ab Donnerstag gelten dann die neuen Stundenpläne.

    Am Mittwoch werden alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen zwei bis vier getestet. Ab der nächsten Woche finden die “Lolli-Tests” wieder zweimal wöchentlich statt.

    Erwachsene müssen weiterhin vorab Termine vereinbaren, wenn Sie die Schule betreten möchten. Darüber hinaus muss dann ein Test-/ Impf oder Genesenennachweis erbracht werden.

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  4. Einschulung – Testregelung

    Um am Einschulungstag sicherzustellen, dass die geltenden Maßgaben nach § 1 Absatz 6 der Coronabetreuungsverordnung in Verbindung mit § 13 der Coronaschutzverordnung eingehalten werden, gelten für den Einschulungstag folgende Regeln und Hygienemaßnahmen:

    1. das Tragen von Masken,

    2. die Einhaltung von Mindestabständen,

    3. die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden 

    4. Um den Gesundheitsschutz für alle an der Einschulungsfeier Beteiligten zu gewährleisten, müssen alle Personen getestet erscheinen (Kinder und Eltern und Geschwisterkinder), mit Ausnahme derer, mit einer nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Wir empfehlen einen kostenlosen Test bei einem Testzentrum („Bürgertest“), der höchstens 48 Stunden zurückliegt. 

    Um den organisatorischen Ablauf des Tages zu erleichtern und um zügig mit den Einschulungsfeierlichkeiten beginnen zu können, bitten wir Sie, 30 Minuten vor Beginn der Einschulungsfeier zu erscheinen (Schultor) und den Nachweis über ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis über eine Immunisierung durch Impfung oder Genesung bereitzuhalten. 

    Falls Sie sich schon vor Schulbeginn über die Testungen auf das Corona-Virus mit dem „Lolli-Test“ an Grund- und Förderschulen informieren wollen, finden Sie alle Hinweise und Erklärungen hierzu unter folgendem Link:

    https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

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  5. Einschulung

    Liebe Kinder, liebe Eltern,
    die Briefe zur Einschulung sind auf dem Weg zu Euch und zu Ihnen. In diesem stehen die genauen Abläufe für den Einschulungstag (Beide Klassen starten zu unterschiedlichen Zeiten). Am Tag der Einschulung gibt es weitere Informationen zum Stundenplan.

    Am ersten Schultag findet noch keine OGS-Betreuung statt, so haben alle die Gelegenheit die Einschulung zu Hause zu feiern.

    Wir wünschen allen einen schönen Sommer.

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