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  1. Regelungen für Eltern zum Betreten des Schulgebäudes

    Leider ist es weiterhin zwingend notwendig Termine im Sekretariat zu vereinbaren, um das Schulgebäude zu betreten. Darüber hinaus muss die Einhaltung der “3G-Regeln” überwacht und dokumentiert werden. Dies gilt auch für kurze Aufenthalte im Schulgebäude.

    Wir bitten um Einhaltung dieser Regeln und danken für Ihre Unterstützung.

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  2. Nachtestungen durch das Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf für die 4B

    Da es noch immer keine verlässlichen Informationen des Labors gibt, haben wir nun gemeinsam mit dem Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf veranlasst, dass alle Schüler und Schülerinnen der 4B noch einmal durch das Gesundheitsamt getestet werden. Hierzu vereinbaren Sie bitte schnellstmöglich einen PCR-Test-Termin bei der Corona-Hotline (0211-8996090). Das Ergebnis melden Sie umgehend an die Emailadresse coronamanagement.gg.lennestr@schule.duesseldorf.de.

    Selbstverständlich werden wir alle Eltern auch telefonisch darüber unterrichten.

    Wir sind nun mehr denn je auf Ihre Unterstützung angewiesen. Erst wenn alle Schülerinnen und Schüler abermals getestet wurden und uns alle Ergebnisse vorliegen, kann über weitere Maßnahmen entschieden werden.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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  3. 4B – Keine Ergebnisse am Wochenende

    Wie wir gerade erfahren haben, wird das Labor am Wochenende kein abschließendes Ergebnis der Einzeltestungen bekannt geben können. Neuigkeiten erwarten wir also frühestens am Montag.

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  4. Häusliche Isolation der Klasse 4B bleibt bis auf Weiteres bestehen

    Da uns die Ergebnisse der Einzeltests noch immer nicht vorliegen, bleibt die Anordnung der häuslichen Isolation für die Schüler und Schülerinnen der Klasse 4B bestehen. Sobald der Indexfall bekannt ist, werden wir diesen umgehend dem Gesundheitsamt Düsseldorf melden um das weitere Vorgehen abzustimmen.

    Auch negativ getestete Schülerinnen und Schüler dürfen erst dann wieder am Unterricht teilnehmen, wenn der Indexfall bekannt ist und die Kontaktpersonen ermittelt wurden. Die Ermittlung der Kontaktpersonen obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf.

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