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  1. Derzeit gültige Quarantänevorgaben

    Hier die aktuell gültigen Vorgaben des Gesundheitsamtes Düsseldorf und dem Schulträger:

    • Sollte Ihr Kind infiziert sein, so muss es sich ab Vorliegen des positiven Testergebnisses für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese kann durch einen negativen Bürgertest am 7. Tag aufgehoben werden.
    • Diese Zeitvorgaben gelten auch für Kontaktpersonen.

    Auch wenn sich vereinzelt anderslautende Informationen auf Seiten des Bundes oder des Landes NRW finden lassen, müssen wir hier laut §17 der Coronaquarantäneverordnung den Vorgaben des örtlichen Gesundheitsamtes folgen („Individuelle Anordnungen zur Quarantäne durch örtliche Behörden gehen den Regelungen dieser Verordnung vor“). Dieses handelt nach derzeitigem Stand (noch) nach den oben genannten Kriterien. Auch wenn Sie vereinzelt anders lautende, telefonische, Auskünfte von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Gesundheitsamtes erhalten, gelten für uns als Schule sie oben genannten Vorgaben. Wir gehen davon aus, dass das Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf diese Vorgaben auf die aktuell gültige Coronaquarantäneverordnung anpassen wird.

    Allgemein gilt eine Quarantänedauer von 10 Tagen für positiv getestete […] Dabei können sich Indexfälle und Kontaktpersonen mittels Schnelltest nach 7 Tagen freitesten lassen. (Schulamt der Stadt Düsseldorf im Namen des Gesundheitsamtes)

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  2. Regelungen Pooltests/ Quarantäne

    Wenn die Klasse Ihres Kindes wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet wird, ist wie folgt vorzugehen:

    – Bei Vorliegen einer negativen Einzeltestung (Rückstellprobe liegt dem Labor bereits vor) darf Ihr Kind die Schule wieder besuchen, hierüber wird Sie das Labor per SMS/ Email informieren.
    -Sollte zu Unterrichtsbeginn noch kein negatives Ergebnis vorliegen, müssen Sie auf das Ergebnis warten und können Ihr Kind zu einem späteren Zeitpunkt zur Schule bringen. Da ein durchgängiger “Türdienst” nicht gewährleistet werden kann, ist dies nur um 9.30 Uhr und um 11.00 Uhr möglich. 

    Sollte Ihr Kind möglicherweise als Kontaktperson gelten (hierüber werden Sie durch uns informiert), empfiehlt das Gesundheitsamt zur Sicherheit eine selbstorganisierte tägliche Testung mittels Antigen-Schnelltest für die nächsten sieben Tage.

    Schüler und Schülerinnen für die bei einer positiven Pooltestung kein negatives Ergebnis der Einzeltestung vorliegt, dürfen die Schule nicht besuchen, es muss das Ergebnis des PCR-Einzeltests abgewartet werden. Dieser kann nicht durch einen Bürgertest ersetzt werden.

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  3. Weiterhin Nachverfolgung von „K1 – Personen“ (Personen die engen Kontakt zu infizierten Personen hatten)

    Trotz der neuerlich geltenden Maskenpflicht wird das Gesundheitsamt weiterhin über einzelne Quarantäne-Anordnungen entscheiden. Für Sie bedeutet das, dass das Gesundheitsamt eine endgültige Entscheidung über die Rückkehr Ihres Kindes treffen wird. Wir werden vorab mögliche Vorgaben zur häuslichen Isolation mit Ihnen kommunizieren.

    Wenn wir uns gemeinsam an alle Vorgaben halten, können wir die Zeit, die Ihr Kind eventuell zu Hause verbringen muss bestmöglich reduzieren.

    Bleiben Sie gesund!

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  4. Maskenpflicht am Sitzplatz

    Wie das Ministerium für Schule und Bildung soeben mitteilte, wird die Maskenpflicht am Sitzplatz ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Außerhalb des Schulgebäudes darf weiterhin auf die Maske verzichtet werden.

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