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  1. Schulschließung am 17.02.2022

    Wie wir soeben vom Ministerium für Schule und Bildung erfahren haben, bleiben aufgrund der Unwetterwarnung morgen, 17.02.2022, alle Schulen geschlossen. Sollte es weitere Neuigkeiten geben, werden wir diese hier veröffentlichen. Wir hoffen alle am Freitag gesund und munter wiederzusehen.

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  2. Aktuelle Isolations- und Quarantäneregelungen

    Da wir durch das Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf keinerlei Unterstützung mehr erhalten und auch die meisten Schüler und Schülerinnen keine Quarantäneanordnungen mehr erhalten, werden wir ab dem 10.02.2022 ausschließlich die Regelungen der Corona-Quarantäneverordnung in der jeweils aktuellen Fassung umsetzen. Diese sind (kurz zusammengefasst):

        Infizierte Personen

    – die Isolierung endet grundsätzlich nach 10 Tagen
    – die Isolierung kann frühestens am siebten Tag mit negativem Bürgertest beendet werden

        Kontaktpersonen innerhalb des Haushaltes (ein Familienmitglied ist infiziert) 

    – die Quarantäne endet grundsätzlich nach 10 Tagen
    – die Quarantäne kann frühestens am siebten Tag mit negativem Bürgertest enden
    – davon ausgenommen sind
        – Personen mit einer Boosterimpfung
        – zweifach geeimpfte Personen deren Impfung mindestens 14 aber weniger als 90 Tage zurückliegt
        – genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt
        – geimpfte genesene Personen
    – für Schülerinnen und Schüler nach 5 Tagen wenn sie über ein negatives Testergebnis (Bürgertest) verfügen. Der Test darf erst am 5. Tag der Quarantäne vorgenommen werden. 

    Die Quarantänepflicht gilt automatisch aufgrund der Regelungen der oben genannten Verordnung. Eine gesonderte behördliche Anordnung der Isolation/ Quarantäne ist nicht erforderlich, es genügt der Testnachweis. Auch das Ende der Isolierung bedarf keiner behördlichen Anordnung, sondern erfolgt selbstständig.

    Hilfreiche Links:

    Informationen für Eltern von Schulkindern  im Zusammenhang mit Isolierung und Quarantäne (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen)

    Corona-Test-und-Quarantäneverordnung – CoronaTestQuarantäneVO (ebd.)

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  3. Weiterhin Pooltests – aber keine Rückstellproben

    Aufgrund der Unklarheiten der letzten Woche und der vielen Nachfragen, möchten wir an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass in jeder Klasse zweimal in der Woche eine Poolprobe entnommen. Sollte jedoch eine Poolprobe positiv sein, ist täglich ein Schnelltestergebnis vorzuweisen, bis die nächste Poolprobe der Klasse negativ ist. Die Pflicht zu täglichen Schnelltests besteht dann auch für die Schülerinnen und die Schüler die nicht an der Pooltestung teilgenommen haben.

    An dieser Stelle möchten wir uns abermals bei den Eltern bedanken, die ihre Kinder mit negativen Testergebnissen zur Schule schicken. Dies gibt allen Beteiligten Sicherheit. Auf diesem Wege konnte bereits bei vielen Schülerinnen und Schülern verhindert werden, dass diese infiziert in der Schule erscheinen.

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