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  1. Schulbetrieb ab 11.05.2020

    Seit heute steht fest, dass der Schulbetrieb am 11.05. in einem “rollierenden” System unter bestimmten Bedingungen wieder aufgenommen wird. Die genauen Regelungen für Sie und Ihr Kind, werden wir sowohl telefonisch als auch per Brief kommunizieren. Grundsätzlich gilt, dass der Unterricht versetzt startet und in der Zeit von 8.00h/ 8.15h bis 12.30h/ 12.45h stattfinden wird.

    An welchem Tag welcher Jahrgang unterrichtet wird, können Sie diesem Kalender entnehmen.

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  2. Ganztagsbetreuung während der Präsenztage

    Schülerinnen und Schüler, die die OGS oder Ganztagsklasse besuchen, können am jeweiligen Präsenztag die Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen. Aus organisatorischen Gründen ist es jedoch erforderlich, dass Sie die Entscheidung, ob Ihr Kind am Ganztagsangebot teilnehmen soll, für die Dauer bis zu den Sommerferien treffen. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Dieses geht Ihnen aber auch per Post zu.

    Die Regeln für die Notbetreuung gelten weiterhin (siehe hier). Wir möchten eindringlich darum bitten, sowohl die Betreuung in der OGS oder Ganztagsklasse als auch die Notbetreuung wirklich nur in Notsituationen in Anspruch zu nehmen, da die Raumkapazitäten mit maximal 5 Schülerinnen und Schülern pro Raum stark begrenzt sind.

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  3. Die wichtigsten Regeln für den morgigen Schulstart

    Liebe Eltern, liebe Kinder,
    morgen ist es endlich so weit, für die Viertklässler beginnt der Unterricht, wenn auch eingeschränkt. Wir möchten hier noch einmal an die wichtigsten Regeln erinnern:

    Schulbeginn:
    – Es betreten nur die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände und -gebäude.
    – Mögliche Gesprächsanlässe im Sekretariat müssen vorab telefonisch terminiert werden.
    – der mit Ihnen kommunizierte Unterrichtsbeginn ist durch die Schülerinnen und Schüler so genau wie möglich einzuhalten.
    – vor Unterrichtsbeginn wird jedem Schüler und jeder Schülerin ein fester Platz auf dem Schulhof zugewiesen um die Mindestabstände einzuhalten
    – Die Schülerinnen und Schüler werden zu Unterrichtsbeginn in entsprechenden Abständen in das Gebäude gebeten.
    – Beim Betreten des Klassenraumes wäscht jede Schülerin und jeder Schüler die Hände und begibt sich zu seinem festen Sitzplatz.

    Unterricht:
    – Jede Schülerin und jeder Schüler bleibt über die gesamte Dauer des Unterrichtes an seinem Platz.
    – Es wird zur Rhythmisierung des Unterrichtes Bewegungsangebote auf dem Schulhof unter Einhaltung der Mindestabstände geben.
    – Die Schülerinnen und Schüler gehen einzeln zur Toilette (auf der jeweiligen Etage).
    – Die Lehrerinnen und Lehrer halten zu jeder Zeit einen Abstand von 1,5 Metern ein, eine individuelle Betreuung einzelner Schülerinnen und Schüler ist somit ausgeschlossen.
    – Eine Maskenpflicht besteht (zurzeit noch) nicht.

    Schulschluss:
    – Die Schülerinnen und Schüler werden zeitlich versetzt entlassen und dazu angehalten, die Abstände zu wahren und sich schnellstmöglich nach Hause zu begeben.

    Erkrankungen:
    Für alle ansteckenden Krankheiten gilt, dass ein Kind die Schule nicht besuchen sollte. Weist Ihr Kind Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen Fieber etc. auf, kontaktieren Sie bitte einen Arzt und schicken Sie Ihr Kind nicht zur Schule.

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  4. Öffnungszeiten Sekretariat

    Das Sekretariat ist weiterhin dienstags bis freitags in der Zeit von 8.00h bis 12.30h besetzt. Es ist zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln jedoch zwingend notwendig Termine vorab telefonisch zu vereinbaren (0211-4846801).

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  5. Weitere, leider einschränkende, Informationen zur Schulöffnung

    Am späten gestrigen Abend (30.04.2020) erreichte uns eine weitere Mail des Ministeriums für Schule und Bildung, dass alle gestern kommunizierten Regelungen “[…] unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 [stehen]. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen.”

    Trotz dieser Einschränkungen bleiben die durch uns mit den Eltern der Viertklässler kommunizierten Regelungen bis einschließlich 11. Mai 2020 bestehen, sofern diese nicht durch das Ministerium untersagt werden.

    Hier finden Sie noch einmal den Elternbrief.

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