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  1. Betreuung während des Ruhens des Unterrichts am 21. und 22. Dezember.

    wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, wird es vor den Weihnachtsferien zwei unterrichtsfreie Tage geben, um “Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren”*. 

    An diesen Tagen wird jedoch eine Notbetreuung angeboten. Diese können Sie für Ihre Kinder im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten (1. und 2. Schuljahr 8.00h bis 12.30h; 3. und 4. Schuljahr 8.00h bis 13.15h) nutzen.

     Die Ganztagsbetreuung findet ebenfalls im üblichen Rahmen statt (bis 14.00h oder 16.00h). Wir möchten jedoch im Sinne Ihrer Kinder und der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort darum bitten, diese nur im Notfall in Anspruch zu nehmen, da an diesen Tagen besondere Regeln gelten wie zum Beispiel eine durchgängige Maskenpflicht bei Unterschreitung des Mindestabstandes (siehe hierzu auch Anhang).

    Bitte geben Sie die Abfrage (Download hier) bis spätestens zum 09. Dezember an die Klassenlehrerinnen zurück. Spätere Abgaben können nicht mehr berücksichtigt werden.
    Dieses Schreiben ging heute allen Schülerinnen und Schülern auch über die Postmappe zu.

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  2. Quarantäne für 1A und 3A ab 02.12.2020 aufgehoben

    Die Quarantäne für die Klassen 1A und 3A ist ab dem 02.12.2020 aufgehoben. Die Schüler und Schülerinnen der Klassen dürfen also ab dem 02.12. wieder die Schule besuchen. Sollte eine Kontaktperson der Kategorie 1 im Verlauf erkranken, kann die Quarantäne sich verlängern. Eine symptomatische Erkrankung (siehe hier) ist der Schule unbedingt mitzuteilen.

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  3. Link zu its-learning

    Unter diesem Link können sich die Schüler und Schülerinnen die bereits einen Zugang erhalten haben anmelden.

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